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   VGH Bayern, 10.01.1995 - 3 CE 94.3316   

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VGH Bayern, 10.01.1995 - 3 CE 94.3316 (https://dejure.org/1995,14445)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.1995 - 3 CE 94.3316 (https://dejure.org/1995,14445)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - 3 CE 94.3316 (https://dejure.org/1995,14445)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 01.12.2015 - 3 CE 15.1947

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Konkurrent, unterschiedliche

    Der erkennende Senat ist in seinem Beschluss vom 10. Januar 1995 (3 CE 94.3316 - ZBR 1995, 204) noch davon ausgegangen, dass die Beurteilung unmittelbar nur das Rechtsverhältnis zwischen dem beurteilten Beamten und seinen Dienstherrn betreffe und der seinen Bewerbungsverfahrensanspruch wahrende Antragsteller keinen Anspruch darauf habe, dass die dienstliche Beurteilung des Konkurrenten zumindest inzident rechtlich überprüft werde.
  • VG Ansbach, 17.03.1999 - AN 12 K 94.00914

    Unterschiedliche Anrechnung von Dienstzeiten bei Teilzeit- und

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  • VG Braunschweig, 16.02.2009 - 7 B 256/08

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Dienstliche; Gesamtnotenbildung; Konkurrenten;

    Nach der Rechtsprechung war bislang - soweit ersichtlich - die dienstliche Beurteilung des Konkurrenten vom Betroffenen als (bestandskräftiges) Faktum hinzunehmen, weil sie unmittelbar nur das Rechtsverhältnis zwischen dem Beurteilten und seinem Dienstherrn betreffe (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.01.1995, 3 CE 94.3316, ZBR 1995, 204; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.04.2005, 4 S 439/05, NVwZ-RR 2005, 585 ff.; OVG Berlin, Beschl. v. 15.01.2004, 4 S 77.03, NVwZ-RR 2004, 627 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.11.2003, 3 BS 465/02, SächsVBl 2004, 66 ff.).
  • VG Dresden, 11.12.2002 - 11 K 1364/02

    Anspruch auf Verleihung eines höheren statusrechtlichen Amtes; Entscheidung über

    Durch die Beurteilung eines Dritten wird der übergangene Bewerber nicht in seinen Rechten betroffen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996, VBlBW 1997, 146; BayVGH, Beschl. v. 10.1.1995, ZBR 1995, 204; vgl. auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, Rz. 465).
  • VGH Bayern, 22.02.1995 - 3 CE 94.4077
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die dienstlichen Beurteilungen in der aktuellen Fassung auch grundsätzlich unabhängig davon zugrundezulegen, ob der Betroffene Rechtsmittel gegen die Beurteilung eingelegt hat oder die Richtigkeit oder Aussagekraft der dienstlichen Beurteilung bestreitet (vgl. BayVGH v. 17.02.1994 Az. 3 CE 93.3651 sowie vom 10.01.1995 Az. 3 CE 94.3316).
  • VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622

    Fortsetzungsfeststellungsklage; kein Feststellungsinteresse gegeben;

    Hinsichtlich der dienstlichen Beurteilung des Beigeladenen gilt grundsätzlich, dass die Antragstellerin diese als Faktum hinzunehmen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.1.1995, 3 CE 94.3316, ZBR 1995, 204 f.), da die dienstliche Beurteilung eines Beamten unmittelbar nur das Rechtsverhältnis zwischen dem beurteilten Beamten und seinem Dienstherrn betrifft, weshalb ein Dritter grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, dass die dienstliche Beurteilung des Konkurrenten zumindest inzident rechtlich überprüft wird.
  • VG München, 31.07.2009 - M 21 E 09.2215

    Konkurrentenstreit

    Dabei ist auf die Leistungsanforderungen des konkret zu besetzenden Dienstpostens abzustellen, wobei der Dienstherr im Rahmen seines organisatorischen Ermessens bestimmt, welche besonderen Eignungsvoraussetzungen der künftige Dienstposteninhaber mitbringen muss und welchen Gesichtspunkten innerhalb von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung das größere Gewicht zukommen soll (vgl. z.B. BayVGH ZBR 1995, 204 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420

    Besetzung eines Beförderungspostens; schlechteres Gesamturteil bei gleichem

    Hinsichtlich der dienstlichen Beurteilung des Beigeladenen gilt grundsätzlich, dass die Antragstellerin diese als Faktum hinzunehmen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.1.1995, 3 CE 94.3316, ZBR 1995, 204 f.), da die dienstliche Beurteilung eines Beamten unmittelbar nur das Rechtsverhältnis zwischen dem beurteilten Beamten und seinem Dienstherrn betrifft, weshalb ein Dritter grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, dass die dienstliche Beurteilung des Konkurrenten zumindest inzident rechtlich überprüft wird.
  • VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152

    Konkurrenz um Beförderungsämter bei der Stellenbesetzung eines Schulleiters;

    Befähigung und fachlicher Leistung das größere Gewicht zukommen soll (BayVGH vom 10.1.1995 Az. 3 CE 94.3316 und vom 5.5.1994 Az. 3 CE 94.563 m.w.N.; BVerwG vom 10.11.1993, Dok.Ber. B 1994, 29).
  • VG München, 30.07.2008 - M 21 E 08.1616

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilungen

    Dabei ist auf die Leistungsanforderungen des konkret zu besetzenden Dienstpostens abzustellen, wobei der Dienstherr im Rahmen seines organisatorischen Ermessens bestimmt, welche besonderen Eignungsvoraussetzungen der künftige Dienstposteninhaber mitbringen muss und welchen Gesichtspunkten innerhalb von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung das größere Gewicht zukommen soll (vgl. z.B. BayVGH ZBR 1995, 204 m.w.N.).
  • VG München, 26.05.2008 - M 21 E 08.963

    Dienstpostenbesetzung; Anforderungsprofil; Personalentwicklungskonzeption der

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